Sekundarschule Hagenberg Gernrode

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Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn

Wissen ist begrenzt.

                                                   Albert Einstein

Ordnungen der Sekundarschule Gernrode

Textfeld: Computerraumordnung der Sekundarschule Hagenberg Gernrode


1.	Es wird ein Raumbenutzungsplan angelegt. Jeder Benutzer trägt sich mit Namen, Datum, Zeit und Klasse ein.
	Unbenutzte PC- Arbeitsplätze werden aufgeführt.

2.	Jeder Benutzer legt einen Sitzplan für die Schüler an (auch bei kurzfristiger / einmaliger Benutzung). Blankositzpläne liegen aus.

3.	Vorrang haben Klassen und Kurse, die nach Stundenplan den Computerraum nutzen.

4.	Der Aufenthalt im Computerraum ist nur in Anwesenheit einer aufsichtsführenden Lehrkraft gestattet, ihren Weisungen ist unbedingt Folge zu 	leisten.

5.	Jeder Schüler sitzt immer an seinem (gleichen) Arbeitsplatz.

6.	An jedem Arbeitsplatz liegt ein Heft aus, in das sich jeder Nutzer mit Namen, Datum und Zeit einzutragen hat.

Veränderungen auf dem Desktop, Fehlermeldungen, Funktionsstörungen und sonstige Unregelmäßigkeiten sind sofort der aufsichtsführenden  
               Lehrkraft zu melden.

8.	Die Geräte und Anschlüsse sind sorgfältig zu behandeln. Dies gilt insbesondere für alle Kabelanschlüsse, die Maus und die Tastatur.

9.	Es dürfen keine Einstellungen verändert werden.

Im Hinblick auf eine Virenfreiheit dürfen keine CD´s, DVD´s und USB- Sticks ohne vorherige Überprüfung und Genehmigung durch den  
               Fachlehrer verwendet werden.

Jeder Schüler hat sein eigenes Verzeichnis für die Dateiablage und bekommt dafür ein Passwort. Das Passwort darf nicht verändert und nicht  
               weitergegeben werden. *1 Der Zugriff und das Kopieren aus fremden Verzeichnissen ist verboten.

12.	Es dürfen nur Programme gestartet werden, die vom Lehrer benannt wurden.

13. 	Jeder Schüler haftet für mutwillige Beschädigungen von Geräten, Systemen und Programmen. Dies trifft auch für einen vom Schüler verschuldeten  
               Virenbefall zu.

14.	Essen und Trinken sind im Computerraum untersagt.

15.	Die Nutzer sind zum sparsamen Umgang mit Papier und Toner verpflichtet. Das Ausdrucken ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Fachlehrer 
	erlaubt. (s/w, Farbdruck nur, wenn unbedingt erforderlich).

Die auf den Computern und im Netzwerk zur Verfügung gestellten Software ist Eigentum des Herstellers bzw. der Schule. Nutzer, die unbefugt 
               Software oder Daten kopieren, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.

17.	Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen der Schule einzugehen, Waren im Internet zu bestellen oder kostenpflichtige Dienste
	in Anspruch zu nehmen. Bei der Internetnutzung ist der Besuch von pornografischen, gewaltverherrlichenden, rechts- und linksradikalen und 
               ähnlichen Webseiten untersagt.

Das Aufsuchen von Internetportalen bzw. Chatrooms wie Facebook, Dugg.de oder ähnlichen ist untersagt. Jegliches manipulierende Umgehen der   
               Sicherheitsvorkehrungen ("Hacken") ist verboten.

Zuwiderhandlungen gegen die Computerraumordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung und des Passwortes auch    
               disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Dies gilt auch bei Missbrauch des Internetzugangs.

20.	Die Benutzerordnung hängt im Computerraum aus und ist vor Beginn der 1. Nutzung mit der Klasse, dem Kurs, der AG, etc. zu besprechen.
	Diese Belehrung ist im Klassenbuch zu dokumentieren. Die Computerraumordnung ist ebenfalls im Internet auf der Homepage 	(www.sekgern.de unter "Computerraumordnung") nachzulesen.
 
21.	Die nachfolgende Einverständniserklärung ist von Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
	Ohne Unterschriften ist eine Nutzung des Computerraums nicht möglich.

22.	Die Einverständniserklärung wird unterschrieben an den Fachlehrer zurückgegeben und zentral aufbewahrt.


*1  Bei Verlust des Passwortes (nicht durch Zuwiderhandlungen) muss ein neues Passwort generiert werden. Es entstehen Kosten in Höhe von 0,50 €, die  
      vom Schüler bezahlt werden müssen.



Sekundarschule Hagenberg Gernrode
Juli 2011